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Transkription Ausfertigungen Literatur Inhalt
1710 VII 14 Freundschafts- und Defensivbündnis
Dänemark, Hannover |
Arcinsys Niedersachsen, Hannover NLA, Findbuch: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3436363 |
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3.
Wie ein jedweder von höchstermelten Herren Paciscenten
nicht alleine, wie schon oben erwehnet, wieder den anderen
Theil selbst nichts vornehmen, sondern auch nach allem
Vermögen verhüten und abwenden, daß solches von andern
nicht geschehe, noch ein oder ander Theil in seinen Landen
von jemand beschweret, vielweniger Feindlich überzogen
und angegriffen werden möge.
4.
Woferne aber einer von obernanten hohen Theilen von
jemandt, wer derselbe auch seÿ, unter ein oder andern
prætext mit Gewalt angegriffen und invadiret, oder deßen
Lande mit eigenmächtigen durchzügen, Einquartierungen,
Contributionen und anderen exactionen oder hostilitäten
beschweret werden solten, soll der ander Theil demselben,
wofern der Aggressor auff die beÿ demselben anzuwendende
Officia und gütliche abmahnungen davon nicht abstehen
und satisfaction für den zugefügten Schaden geben wolte,
mit der hierunter benanten Volck hülffe assistiren;
Keiner der Bundesgenoßen aber soll den anderen umb hülffe
zu requiriren befuget seÿn, wenn einer der Bundesgenoßen
ohn vorherige communication mit dem andern und ohn deßen
beÿfall jemanden feindlich oder gewaltthätig angreiffen
und darüber in seinen Landen oder in seinen Juribus von
demjenigen, der solchergestalt angegriffen worden, oder
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